Die Kriterien eines sehr guten deutschen Anwaltes fuer Familienrecht im Grossraum Zuerich

Anwalt Deutsches Familienrecht Zuerich - Rechtsanwalt Deutsches Scheidungsrecht


Was sind die Kriterien eines hervorragenden deutschen und schweizerischen  Anwaltes  fuer Familienrecht, Scheidungsrecht, Eherecht und Unterhaltsrecht Schweiz/Deutschland?


Ein Deutscher Rechtsanwalt für deutsches Familienrecht, Ehe-, Scheidungs-, Kinds- und Unterhaltsrecht benötigt eine große Erfahrung  und Fachkompetenz in grenzüberschreitender binationaler Ehescheidung, Trennung und im Bereich der Eheschutzmassnahmen.


Eine Anwaltskanzlei für Scheidung zwischen Staatsbürger des Staates Deutschland und der Schweiz sollte Mandanten in allen Rechtsgebieten des deutschen beziehungsweise schweizerischen Familienrechts (Eherecht, Scheidungsrecht, Kindsrecht und Vormundschaftsrecht bzw. Erwachsenenschutzrecht) anwaltlich unterstützten.

Auch eine Beratung im Vorfeld der Heirat und der damit zusammenhängen Wahl des Ehegüterstands (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) kann nur von einem Experten für familienrechtliche Angelegenheiten gemacht werden.

Die familienrechtliche beziehungsweise scheidungsrechtliche anwaltliche Hilfe bei der Scheidung, der Ehetrennung und des Eheschutzes sowie die Vertretung im Rahmen von grenzüberschreitenden deutsch/schweizerischen Eheschutz-, Trennungs- oder Scheidungsverfahren sollte ein spezialisierter Anwalt fuer Deutsches Familienrecht vornehmen. Gerade wenn es darum geht eine Konvention zwischen einem Deutschen und einem Schweizer zu prüfen oder neu aufzusetzen (bei gemeinsamen Scheidungsbegehren) kann ein Deutscher Anwalt mit der schweizerischen und deutschen Zulassung wertvolle Dienste leisten. Auch ein Ehevertrag oder eine Unterhaltsvereinbarung muss sorgfältig geprüft sein. Unterstützung eines deutschen Scheidungsanwaltes bei Anliegen im Rechtsgebiet des Kindsrechts wie zum Beispiel die Unterhaltszahlungen, das Sorgerecht, die Obhut und Besuchsrecht sind sehr wichtig.
Ausserdem ist es überaus wesentlich, dass ein Anwalt bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen die Vertretung vor schweizerischen und deutschen Gerichten und Behörden im Scheidungs-, Eheschutz- und Trennungsverfahren machen kann.

Gerade bei binationalen grenzüberschreitenden Ehescheidung, Trennung oder Eheschutzmassnahmen ist ein Deutscher Anwalt mit der Anwaltszulassung sowohl für die ganze Schweiz als auch für ganz Deutschland essentiell. Es ist überaus wichtig einen erfahrenen Anwalt mit Spezialisierung im deutschen und schweizerischen Familienrecht zu finden, dies ist die Grundvoraussetzung, um die eigene Ehescheidung erfolgreich nach seinen eigenen Interessen mit anwaltlicher Unterstützung einer qualifizierten Scheidungsanwaeltin beziehungsweise eines kompetenten Scheidungsanwaltes durchzusetzen.

Welche Kompetenzen aber sind für Scheidungsanwaelte wesentlich?
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Einerseits benötigt ein Rechtsanwalt für grenzüberschreitende Scheidung zwischen einem Deutschen und einem Schweizer eine ausserordentlich hochstehend Fachkompetenz, andererseits benötigt ein Anwalt füt grenzüberschreitende Trennung oder Scheidung ein gute Einfühhlungsvermögen, Sozialkompetenz oder auch emotionale Intelligenz genannt.

Ein Experte für Ehe- und Familienrecht unterstützt bei:

* Der Ausarbeitung eines eherechtlich und familienrechtlich einwandfreiem Entwurfs eines Ehevertrages, Lebenspartnervertrages oder Konkubinatsvertrages, eines sogenannten Vertrages für das Zusammenleben der nichtehelichen Gemeinschaft.
* Ausserdem ist die Hilfe in der Wahl einer geeigneten Scheidungdstrategie wesentlich, hierzu gehören die Neustrukturierung des Vermögens. Gerade solche Vorbereitungen sind für die spätere Trennung oder Ehescheidung essentiell.
*  Die Aufteilung des Vermögens, natürlich auch die Aufteilung der Eheschulden muss geplant und umgesetzt werden.
* Die Eheleute schulden einander auch während der Trennung ehelichen, auch finanziellen, Beistand; Untergaltsregelungen können auch schon während der Trennungszeit  mittels Eheschutz verfügt werden.
* Mit der Ehescheidung wird auch die Versorgungsregelung ausgearbeitet.
* Sofern die Ehegatten im ordentlichen Güterstand ohne Ehevertrag geheiratet haben, erfolgt eine Berechnung des Zugewinns bzw. des Ausgleichs der Errungenschaftbeteiligung.
* Bei der Trennungsvereinbarung auch Trennungskonventionen genannt muss ein Anwalt für Familienrecht mitarbeiten.
* Eine einvernehmliche Scheidung kann mit einer Scheidungsvereinbarung, einer sogenannten Scheidungskonvention gemeinsam von beiden Ehegatten eingereicht werden, damit  findet eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Trennung/Scheidung statt, sämtliche Scheidungsfolgen, sowohl in Deutschland und in der Schweiz, werden dann geregelt.
* Es braucht dazu Verhandlungsgeschick und die Ausarbeitung der Vergleichsvereinbarungen muss erkämpft werden.
* Ein spezialisierter Scheidungsanwalt hilft ausserdem in Schlichtungsverfahren, in Schiedsgerichtsverfahren, vor allen Zivilgerichten und bei der Vollstreckung Deutscher Titel in der Schweiz und Schweizer Titel in Deutschland.
Wesentliches bei der Scheidung unter Eheleuten mit der Staatsangehörigkeit Schweiz Deutschland

Bei binationalen Scheidungen unter Ehepaaren mit verschiedener Staatsangehörigkeit benötigt man einen Experten, einen Fachanwalt für schweizerisches und deutsches oder einen spezialisierten Deutschen Scheidungsanwalt mit der schweizerischen und der deutschen Anwaltszulassung. Dieser Fall kommt oft bei Ehe-Paaren in grenznahen Regionen vor. In der heutigen Zeit heiraten häufig Partner unterschiedlicher Nationalitäten, diese leben und arbeiten als Ausländer in der Schweiz oder in Deutschland.

Leider wird in der Schweiz jede dritte Ehe geschieden, in Deutschland lässt sich sogar jede zweite Ehe scheiden. Bei Ehescheidung von Ausländern, stellt sich die Frage, welches Familiengericht angerufen werden muss und ob das deutsche oder das schweizerische Familienrecht beziehungsweise Scheidungsrecht gilt.

Ein spezialisierter Scheidungsanwalt für deutsches Familienrecht in Zürich, zum Beispiel, sollte Erfahrung haben mit grenzüberschreitenden Ehescheidung mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz.

Die anwaltliche Beratung, ob ein deutsches oder schweizerisches Gericht eine Zuständikeit hat und ob deutsches oder schweizerisches Scheidungsrecht oder Familienrecht gilt, ist entscheidend.

Ausserdem muss geklärt werden, ob das Scheidungsverfahren in der Schweiz oder in Deutschland mehr Vorteile bringt. Bei bereits bestehender Scheidung eines ausländischen Familiengerichtes muss geklärt werden, ob die internationale Scheidungsanerkennung in der Schweiz beziehungsweise in Deutschland auch gültig ist.

Die Kosten einer Scheidung in der Schweiz und in Deutschland können verschieden hoch sein, wichtiger jedoch ist, dass die Scheidungsfolgen bezüglich Unterhalt, Sorgerecht und Obhut für den Mandanten vorteilhaft ausfällt, je nachdem wer die Scheidung in welchem Land zuerst eingereicht hat, fallen diese günstiger oder ungünstiger aus.

Sollte die Ehescheidung beim deutschen oder beim schweizerischen Familiengericht eingereicht werden?

Für die Beurteilung der Zuständig ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen die Gesetzgrundlage.

Das deutsche Gericht ist zuständig, sofern wenigstens einer der Eheleute Deutscher ist oder bei der Heirat war oder beide Ehegatten, ganz egal ob Schweizer oder nicht, seinen Lebensmittelpunkt, d. h, Aufenthalt in Deutschland haben oder einer der Eheleute seinen regulären Aufenthalt in Deutschland hat. Das deutsche Familiengericht, in dem Bundesland, in welchen einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist auf jeden Fall örtlich zuständig.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei den Ehegatten bei denen keiner von beiden in Deutschland lebt, die Ehescheidung in Deutschland nur beim Amtsgericht Berlin Schöneberg eingereicht werden kann.

Folgende Ehescheidung wurde von einem spezialisierten Anwalt für deutsches Familienrecht begleitet:

Beide Ehegatten waren deutsche Staatsbürger, sie haben jedoch bis zur Scheidung in der Schweiz gelebt. Die Ehegatten haben sich dann getrennt und die Frau zog nach München.
Ein spezialisierter Deutscher Familienrechtexperte, ein Scheidungsanwalt hat dann den Scheidungsantrag in Münchem bei zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Bei einem andere Fall einer Ehescheidung zwischen zwei Deutschen waren in der Trennungszeit beide weiterhin in der Schweiz wohnhaft; darum konnte die Scheidung in Deutschland nur in Berlin beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Es kann aber auch sein, dass beide Ehegatten Schweizer sind und als Ausländer in Deutschland leben. In diesem Fall kann beim Wohnort des Scheidungsantragstellers die Ehescheidung eingereicht werden.

Wenn einer der Ehegatten Deutscher ist und der andere die schweizerische Staatsbürgerschaft hat und beide in der Schweiz wohnhaft sind, kann für eine Scheidung in Deutschland kann nur das Amtsgericht Berlin Schöneberg angerufen werden.

Ein Scheidungsanwalt sollte seinen Mandanten dahingehend beraten, ob die eigene Ehescheidung besser in Deutschland oder in der Schweiz einzureichen ist, d.h. ob das Deutsche oder das schweizerische Familienrecht beziehungsweise Scheidungsrecht besser für die eigenen Interessen, d.h. die Scheidungsfolgen sind.

Unabhängig davon, wo die Ehescheidung eingereicht wird und welches Gericht zuständig ist, stellt sich die Frage danach, welches Scheidungsrecht auf das Verfahren anzuwenden ist.

Diese Frage ist sehr komplex und kann nur von einem deutschen Anwalt mit Spezialisierung im schweizerischen und deutschen Familienrecht erörtert und gewinnbringend in eine Scheidungsstrategie umgesetzt werden.

Für Deutschland ist durch die sogenannte "Rom III-Verordnung" eine Norm vorhanden.
Nach dieser EU-Verordnung kann bestimmt werden, welches nationale Recht auf eine Scheidung bei einem binationalen grenzüberschreitenden Scheidungsfall anzuwenden ist.
Auch in der Schweiz hat diese EU-Verordnung seine Gültigkeit. Aus diesem Grund gilt bei binationalen Ehen zwischen Schweizern und Deutschen und auch bei rein deutsche Ehen, wenn das Paar während der Ehezeit in der Schweiz lebte, die ROM 3 Verordnung; d.h. Ehegatten können die Rechtsordnung wählen, welche auf ihre Ehescheidung angewendet werden soll.

Sie haben die Möglichkeit, sich zum Beispiel für das Recht der Schweiz oder Deutschland zu entscheiden, sofern sie in dem ihren Aufenthalt dort haben oder dessen Staatsangehörigkeit einer von den Ehegatten besitzt. Dass heisst die Eheleute haben eine Rechtswahl und können entscheiden in welchem Land sie die Scheidung einreichen.

Treffen die Ehegatten keine Rechtswahl, so gilt das Recht des Landes, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Familiengerichts seinen gemeinsamen Aufenthalt - das heißt seinen Lebensmittelpunkt hatten.

Wenn einer der Ehegatten seinen Wohsitz verlegt hat, gilt das Familienrecht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt den gemeinsamen Wohnaufenthalt hatte.

Auf jeden Fall jedoch empfehlen wir einen Anwalt für deutsches Familienrecht beizuziehen, wenn eine grenzüberschreitende Scheidung, Trennung oder Eheschutz erwogen wird.

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